Ablauf einer Psychotherapie

Erstgespräch

Am Anfang einer Psychotherapie steht immer das Erstgespräch, auch psychotherapeutische Sprechstunde genannt. Hier verschaffe ich mir einen ersten Überblick über ihre Probleme und Anliegen, sie bekommen von mir eine erste diagnostische Einschätzung und eine Empfehlung, ob eine Therapie notwendig ist oder ob andere Maßnahmen für Sie in Frage kommen. Gleichzeitig lernen wir uns kennen und prüfen, ob „die Chemie stimmt“. Es können bis zu drei Sprechstunden á 50 Minuten erfolgen, um eine ausführliche Diagnostik durchzuführen und die Entscheidung, ob eine Zusammenarbeit begonnen wird, gründlich zu prüfen.

Probatorik

Auf die psychotherapeutische Sprechstunde(n) folgen die probatorischen Sitzungen. Diese dienen der Vorbereitung der anschließenden Therapie. Wir erarbeiten ausführlich die Hintergründe für die Entstehung Ihrer Problematik und entwickeln gemeinsam ein Erklärungsmodell sowie Ihre Ziele für die Therapie. Darauf aufbauend plane ich Ihre Behandlung. Die Probatorik umfasst 2-4 Sitzungen.

Antragstellung bei der Krankenkasse

Wenn Sie sich innerhalb der Probatorik für die Therapie entscheiden, stellen wir gemeinsam den Antrag bei der Krankenkasse. Für den Antrag wird ein Konsiliarbericht von ihrer Haus- oder Fachärztin benötigt. Sie bekommen von mir dafür eine Überweisung und das entsprechende Formular. Ansonsten müssen Sie nichts für den Antrag tun, ich bereite alles für Sie vor. Im Antrag legen wir fest, ob Sie eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie machen wollen und ob die Behandlung als Einzel-, Gruppen- oder Kombinationstherapie erfolgen soll.

Beginn der Kurzzeit- oder Langzeittherapie

Bevor die Therapie beginnen kann, muss die Genehmigung Ihrer Krankenkasse da sein. Dadurch entsteht eine Pause von ca. 3-6 Wochen. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann mit der eigentlichen Therapie angefangen werden.

Die Zeit vom Erstgespräch bis zum Beginn der Therapie dauert somit mindestens 7 Wochen.

Als Psychotherapeutin mit Kassensitz in Kiel werden die Kosten der Verhaltenstherapie in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ablauf und Kosten für Privatpatient:innen

Privatversicherte Patientinnen und Patienten können die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis für Psychotherapie in Kiel in der Regel unkompliziert in Anspruch nehmen.

Erstgespräch und Probatorik laufen wie oben beschrieben ab. Für Privatpatient:innen biete ich nur Gruppentherapien an.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die Kosten werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen meist übernommen; der genaue Umfang hängt jedoch von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie erstattet werden.

Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine transparente Kostenübersicht.

Behandlung für Selbstzahler:innen

Eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis ist auch auf Selbstzahlerbasis möglich.

Dieses Vorgehen kann sinnvoll sein, wenn Sie zeitnah beginnen möchten, keine Antragstellung bei der Krankenkasse wünschen oder Ihre Therapie unabhängig von Versicherungsformalitäten durchführen möchten. Auch bei bestimmten persönlichen oder beruflichen Gründen entscheiden sich manche Patientinnen und Patienten bewusst für die Behandlung als Selbstzahler:innen.

Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Vor Beginn der Behandlung informiere ich Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Behandlung als Selbstzahler:in für Sie sinnvoll ist, können wir dies gerne im Erstgespräch gemeinsam klären.